Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, 

die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen)

Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts.  

Das Zivilrecht umfasst vor allem Vertragsangelegenheiten wie z.B. Kauf-, Miet-, Darlehensveträge etc.

Aber auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind Bereiche des Zivilrechts.