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Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts. Das Zivilrecht umfasst vor allem Vertragsangelegenheiten wie z.B. Kauf-, Miet-, Darlehensveträge etc. Aber auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind Bereiche des Zivilrechts.
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